Die Privatinsolvenz bietet Menschen in finanzieller Not die Chance, sich von Schulden zu befreien und einen Neustart zu wagen. Das Ziel ist es, nach einer festgelegten Phase wieder komplett schuldenfrei zu sein. Doch für Immobilienbesitzer stellt sich hier vor allem eine Frage, ob sie ihre Immobilie behalten können.
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Privatinsolvenz: Auswirkungen für Immobilienbesitzer
Die Privatinsolvenz ist ein Verfahren, das überschuldeten Personen ermöglicht, ihre finanziellen Verpflichtungen über einen bestimmten Zeitraum zu regulieren oder unter bestimmten Bedingungen teilweise erlassen zu bekommen.
Für Immobilienbesitzer bedeutet dies jedoch meist, dass ihre Immobilie verkauft werden muss. Der Erlös wird genutzt, um die Ansprüche der Gläubiger zu bedienen. In vielen Fällen führt die Insolvenz daher zu einer Pfändung oder sogar zu einer Zwangsversteigerung der Immobilie.
In welchen Fällen kann ein Eigentürmer seine Immobilie dennoch behalten?
In bestimmten Fällen kann ein Immobilienbesitzer sein Zuhause auch während einer Privatinsolvenz behalten. Dies ist möglich, wenn der Insolvenzverwalter die Immobilie aus der Insolvenzmasse freigibt. Eine solche Freigabe erfolgt in der Regel, wenn der potenzielle Verkaufserlös die Schulden nicht nennenswert reduzieren würde. Die Entscheidung darüber liegt im Ermessen des Insolvenzverwalters, der die Interessen der Gläubiger und des Schuldners abwägen muss.
Was passiert mit Immobilien in der Privatinsolvenz?
In der Privatinsolvenz ist der Verkauf einer Immobilie häufig eine sinnvolle Möglichkeit, um Schulden abzubauen. Anstatt eine verlustreiche Zwangsversteigerung zu riskieren, sollten Eigentümer überlegen, die Immobilie durch einen erfahrenen Makler verkaufen zu lassen. Ein Makler kann den Marktwert genau bestimmen und die Immobilie schneller sowie zu einem marktgerechten Preis verkaufen. Der höhere Erlös ist oft effektiver für die Schuldentilgung und hilft, finanzielle Verluste zu minimieren. Eine frühzeitige Zusammenarbeit mit einem Profi kann hier entscheidend sein.
In welchen Fällen ist ein Notverkauf unvermeidlich?
Ein Notverkauf wird unvermeidlich, wenn die Kreditraten nicht mehr gezahlt werden können oder der Wert der Immobilie zur Begleichung der Schulden eingesetzt werden muss. In solchen Fällen übernimmt der Insolvenzverwalter die Abwicklung des Verkaufs, wobei der Erlös direkt zur Schuldentilgung genutzt wird. Der Eigentümer hat dabei meist nur begrenzten Einfluss und muss oft mit einem Verkaufspreis unterhalb des Marktwerts rechnen, um eine schnelle Befriedigung der Gläubiger zu gewährleisten.
Fazit
Für Eigentümer stellt eine Privatinsolvenz oft eine große Herausforderung dar. Ob ein Verkauf der Immobilie erforderlich ist, hängt von ihrem Wert, der Art der Nutzung und den finanziellen Möglichkeiten des Schuldners ab. Häufig machen unerschwingliche Kosten oder der Bedarf zur Schuldentilgung einen Notverkauf unvermeidlich.
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Hinweise:
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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