Eine Scheidung ist häufig nicht nur eine emotionale Belastung. Die Trennung und das Leben danach müssen organisiert werden. Bei einer gemeinsamen Immobilie fällt es Paaren in der Scheidung oft nicht leicht, eine sachliche und für beide Seiten vorteilhafte Entscheidung zu treffen. Werden Paare sich nicht einig, droht eine Zwangsversteigerung, die häufig finanzielle Einbußen bedeutet. Mit unserer Checkliste behalten Sie den Überblick, damit Sie das Schlimmste vermeiden können.
Ehe aus, Hausverkauf?
Für den Umgang mit der Immobilie in der Scheidung gibt es verschiedene Möglichkeiten. Welche die beste ist, hängt von der individuellen Situation der Eigentümer ab.
Einer bleibt in der Immobilie und zahlt Miete an den Ex-Partner
- Eventuelle Unterhaltszahlungen können mit der Miete verrechnet werden
- Für den laufenden Kredit haften weiterhin beide – wird einer zahlungsunfähig, wird die Restschuld vom anderen eingefordert
- Kann der Kredit nicht getilgt werden, droht die Zwangsversteigerung
Einer der Ex-Partner übernimmt die Immobilie
- Wer die Immobilie übernimmt, muss die Kosten tragen – der Partner muss ausgezahlt werden, der Kredit muss abgezahlt werden, und auch Wohn- und Instandhaltungskosten müssen getragen werden
- Häufig bedeutet das eine finanzielle Überlastung, deshalb sollte vor diesem Schritt alles gründlich durchgerechnet werden
Immobilie vermieten
- Ist sinnvoll, wenn die Immobilie im Familienbesitz bleiben soll
- Als Vermieter muss sich allerdings um die Verwaltung der Immobilie gekümmert werden, das kann bei Scheidungspaaren zu Streit führen
- Die Verwaltung ist oft nur erfolgversprechend, wenn das Scheidungspaar gut miteinander auskommt
- Ist der Immobilienkredit noch nicht abgezahlt, sollten die Mieteinnahmen die monatlichen Raten decken
Immobilie verkaufen
- Ist sinnvoll, wenn Schulden getilgt werden müssen, beispielsweise die Immobilienfinanzierung
- Wird der Kredit vor Ablauf der Zinsbindung zurückgezahlt, verlangen viele Banken allerdings eine Vorfälligkeitsentschädigung
- Wurde die Immobilie weniger als zehn Jahre bewohnt, kann Spekulationssteuer anfallen
Sind Sie unsicher, was die beste Lösung für Ihre Scheidungsimmobilie ist? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.
Hinweise
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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